Falsch. Arbeitnehmer können zwar auch während der Probezeit Urlaub nehmen. Den vollen Urlaubsanspruch erwerben sie aber erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Für den Beginn der Wartezeit ist nicht der Vertragsschluss maßgebend, sondern die tatsächliche Arbeitsaufnahme. Arbeitnehmer erwerben aber für jeden vollen Kalendermonat, den das Arbeitsverhältnis besteht, ein Zwölftel ihres Jahresurlaubes. Hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf 24 Urlaubstage […]