Tritt der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers mit der Drohung entgegen, sich krankschreiben zu lassen, so kann das eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder die Weisung des Arbeitgebers rechtswidrig war. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 21.Juli 2020. Der Kläger war bei der Beklagten als SAP Support Consultant beschäftigt. Die Beklagte […]