Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat in einem kürzlich ergangenen Urteil entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, wenn Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit bestehen. Hintergrund Ein Fleischer, der bei einem Wurst- und Schinkenhersteller beschäftigt war, kündigte sein Arbeitsverhältnis fristgemäß und legte gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die fast exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckte. Er legte zudem […]