Die Kündigung eines Angestellten im Polizeidienst, der im Internet über sein LinkedIn Profil Aussagen, die der Reichsbürgerideologie zuzuordnen sind, veröffentlichte, wurde vom Landesarbeitsgericht Hamburg für wirksam erklärt. Das Arbeitsgericht Hamburg hielt die Kündigung noch für unwirksam, da dem Arbeitnehmer auch eine andere Tätigkeit hätte zugewiesen werden können, bei der seine verfassungsfeindliche Einstellung nicht relevant wäre. Das Landesarbeitsgericht sah die Angelegenheit […]