Die Kündigung einer Zugbegleiterin, die in einem Zug eingeschlafen war, ist nicht gerechtfertigt. Das hat das Kölner Arbeitsgericht am 19.11. entschieden. Die Mitarbeiterin im Bordbistro hatte nach Rücksprache mit ihrer Chefin in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an diesem Tag nicht gut ging. Krankgemeldet hatte sie sich jedoch nicht. Da niemand sie weckte, schlief die Frau nach […]