Ab 2025 wird die Fünftelregelung zur Besteuerung von Sonderzahlungen (wie etwa Abfindungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr angewendet. Arbeitnehmer können diese Tarifermäßigung weiterhin im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend machen – nur der Zeitpunkt und der Ablauf ändern sich. Was genau ändert sich? Bisher konnten Arbeitnehmer von einer Steuerermäßigung profitieren, wenn sie sogenannte „sonstige Bezüge“ erhielten. […]