Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, hat meist schlechte Karten. Er muss den entstandenen Schaden ersetzen und mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So geschah es auch in einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein. In seinem Urteil vom 3. Februar 2020 verurteilte das Gericht den Ex-Arbeitnehmer zum Ersatz von 39.500 € für die Neubeschaffung von zwei gestohlenen Weinflaschen.