Eigentlich war der Ausgang des Verfahrens klar – die von dem ehemaligen Mitarbeiter geltend gemachten Ansprüche waren längst verfallen. Der Arbeitgeber hatte gerade für solche Fälle im Arbeitsvertrag vereinbart, dass Ansprüche spätestens nach 3 Monaten geltend zu machen sind, aber: Das Bundesarbeitsgericht hat im September geurteilt, dass in den Ausschlussklauseln explizit geregelt sein muss, dass Ansprüche auf Mindestlohn von der […]