Das Bundesarbeitsgericht hat in einem viel kommentierten Urteil im Jahr 2021 entschieden, dass ernsthafte Zweifel an einer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit bestehen, wenn Arbeitnehmer:innen das Arbeitsverhältnis kündigen und gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vorlegen. Sofern es Arbeitnehmer:innen nicht gelingt, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Landesarbeitsarbeitsgericht Niedersachsen hat jüngst in […]