Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer keine Vergütung für die Fahrtzeiten zur Arbeit und nach Hause. Bei bestimmten Berufsgruppen können jedoch andere Regeln gelten. Außerdem ist entscheidend, was die geltenden Tarifverträge vorsehen. Wenn ein Tarifvertrag die Vergütung der Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters vorsieht, darf davon nicht durch Betriebsvereinbarung abgewichen werden. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18. März 2020 entschieden.