Die zunehmende Lockerung pandemiebedingter Beschränkungen lässt bei vielen Arbeitnehmer:innen auch die Urlaubsfreude wieder steigen. Was gilt aber arbeitsrechtlich, wenn während des Urlaubs der Corona-Virus doch zuschlägt? Hier sind vor allem zwei Fälle zu unterscheiden: 1. Bei einer tatsächlichen Corona-Erkrankung mit einer ärztlichen bescheinigten Arbeitsunfähigkeit findet kein Verbrauch des Urlaubsanspruches statt. Dies ergibt sich, wie bei allen anderen Erkrankungen, aus § […]