Besonders aktuell in der Urlaubssaison und für viele Angestellte verlockend: Das Büro an den Strand verlegen und den Sommerurlaub verlängern durch eine „Workation“, beziehungsweise, rechtlich gesprochen, eine vorübergehende Homeoffice Tätigkeit im Ausland. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine die sogenannte Workation haben Arbeitnehmer:innen in Deutschland bislang nicht. Eine Workation muss also immer vorab mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbart werden – sofern nicht […]