Eine Neuregelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist beschlossen und tritt ab 24. November 2021, in Kraft. Die Regelung ist vorerst bis zum 19. März 2022 befristet. Wie bisher sind die Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten, mindestens zweimal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest oder einen Selbsttest anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte oder von COVID-19 genesene Arbeitnehmer. Die „Home-Office-Pflicht“ ist […]