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ARBEITSRECHT
für Arbeitgeber
Wir vertreten bundesweit Arbeitgeber aller Branchen. Vom großen Mittelständler bis zum Start Up, Körperschaften, Verbänden, NGOs und Vereinen – wir beraten Sie zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
ARBEITSRECHT
für Führungskräfte
Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, zum Beispiel bei der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages. Verlassen Sie sich auf unsere fachkundigen Antworten bezüglich Haftung und Verantwortung als Führungskraft und Ihrer hieraus resultierenden arbeitsrechtlichen Sonderstellung.
ARBEITSRECHT
für Arbeitnehmer
Wir helfen Ihnen im Falle einer Kündigung, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhandeln für Sie eine Beendigung zu Ihren Bedingungen, üblicherweise unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung, eines guten Zeugnisses und oftmals auch einer bezahlten Freistellung.
ARBEITSRECHT
für Betriebsräte
Wir stehen Betriebsräten und Personalräten bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mit unserer Hilfe gestalten Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mit und sichern Ihre Mitbestimmungsrechte.
MELDESTELLE
für Hinweisgebende
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird Mitte 2023 in Kraft treten. Damit setzt die Bundesregierung die EU Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden um.
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