Ähnlich wie der allgemeine Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, beginnt auch der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte erst, wenn ein Arbeitsverhältnis schon mindestens sechs Monate lang bestanden hat. Dies ergibt sich aus § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. In einem aktuellen Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) nun jedoch festgestellt, dass die Kündigung von Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur […]