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Corona-Bonus

Mittwoch, 02.02.2022

Als Ausgleich für die Belastungen durch die Corona-Pandemie können Arbeitnehmer:innen noch bis zum 31. März 2022 den sog. Corona-Bonus erhalten. Dabei handelt es sich um eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro, die zum Arbeitslohn ausgezahlt wird.

Die Besonderheit liegt vor allem darin, dass der Corona-Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Auch wer Teilzeit oder auf Minijob-Basis arbeitet, kann den Corona-Bonus erhalten. Die Zahlung ist eine freiwillige Leistung, zu der Arbeitgeber:innen nicht verpflichtet sind. Auch die Zahlung einer geringeren Summe kommt in Betracht. Die Sonderzahlung kann auch auf mehrere Monate aufgeteilt werden. Haben Arbeitgeber:innen beispielsweise im Jahr 2021 bereits 1.000 Euro ausgezahlt, können sie bis Ende März 2022 die restlichen 500 Euro zahlen. Haben Arbeitgeber:innen bereits in den Jahren 2020 oder 2021 den vollen Bonus in Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt, können sie im Jahr 2022 nicht nochmal eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung gewähren.