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Kündigung wegen Testverweigerung

Montag, 28.02.2022

Ist die Weigerung einen negativen Test nachzuweisen ein Kündigungsgrund?

Das Arbeitsgericht Bielefeld hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die beharrliche Weigerung einen negativen Test zum Arbeitsbeginn vorzulegen eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist umso überraschender, da der Arbeitnehmer seit fast 24 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt war. Der Arbeitnehmer hat sich allerdings auch beharrlich geweigert, Tests vorzulegen und wurde vor der Kündigung zweimal abgemahnt. Jedenfalls sieht das Arbeitsgericht Bielefeld in einem Test keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Insofern kann sich der oder die Arbeitnehmer:in nicht auf seinen oder ihren grundrechtlichen Schutz berufen. Vielmehr ist die beharrliche Weigerung einen Test vorzulegen eine Verletzung arbeitsvertragliche Pflichten. Dieser hartnäckige Verstoß gegen die Vorschriften der Corona Schutzverordnung kann danach sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Insofern riskiert der oder die Arbeitnehmer: innen in diesen Fällen nicht nur keinen Lohn zu erhalten sondern auch nach einer Abmahnung gekündigt zu werden. Ein weiterer Grund sich impfen zu lassen.

ArbG Bielefeld, Urteil vom 09.12.2021 – 1 Ca 1781/21