Betriebsräte können auch im Jahr 2021 Betriebsratssitzungen, Beschlussfassungen und Betriebsversammlungen per Telefon- und Videokonferenz durchführen. Der Gesetzgeber hat die Geltung des § 129 BetrVG wegen der anhaltenden Pandemie bis 30. Juni 2021 verlängert. Bisherige Rechtslage In der Vergangenheit gab es keine Möglichkeit für Betriebsräte virtuelle Betriebsratssitzungen abzuhalten und Beschlüsse per Video- oder Telefon zu fassen. Gemäß § 33 Abs. 1 BetrVG werden […]


