Hat ein Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit für einen Arbeitgeber gearbeitet und gehen sie nun ein erneutes Arbeitsverhältnis ein, so darf der neue Arbeitsvertrag nicht sachgrundlos befristet werden. Schwierigkeiten kann dieser Grundsatz bereiten, wenn mehrere Arbeitgeber gemeinsam einen Betrieb führen. Hier kann es rechtsmissbräuchlich sein, wenn ein Arbeitnehmer befristet angestellt wird, obwohl er unmittelbar zuvor dieselbe Tätigkeit bei dem anderen […]