Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Mitarbeiterin, die einen gefälschten Impfausweis im Unternehmen vorgelegt hatte, für rechtmäßig erachtet. Das Unternehmen informierte die Arbeitnehmer: innen, dass nur vollständig geimpfte Mitarbeiter: innen Kundentermine vor Ort wahrnehmen dürfen. Die gekündigte Arbeitnehmerin legte einen gefälschten Impfausweis vor und nahm in der Folge weiterhin Kundentermine war. Die Fälschung flog auf und […]