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Fredi Bobic vs. Hertha BSC – Eine spannende Auseinandersetzung vor Gericht

Donnerstag, 30.05.2024

Die Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers Fredi Bobic durch Hertha BSC hat Wellen geschlagen und endete am Dienstag, den 28.05.2024, in einem juristischen Showdown vor dem Landgericht Berlin. Was genau steckt hinter diesem Fall, und was steht für den finanziell angeschlagenen Zweitligisten auf dem Spiel?

 

Der Hintergrund der Klage

Fredi Bobic verlor nach der 0:2-Niederlage gegen Union Berlin seine Position als Geschäftsführer bei Hertha BSC. Im Januar 2023 wurde Fredi Bobic von Hertha BSC ordentlich zum 30. April 2023 gekündigt. Am 10. Februar 2023 folgte dann noch die außerordentliche fristlose Kündigung. Hertha BSC warf Bobic vor, er habe einen rbb-Reporter bedroht und geheime Unterlagen über die Zusammenarbeit von Hertha mit dem Investor 777 weitergegeben. Bobic bestritt diese Vorwürfe vehement und kämpfte weiter um die Anerkennung seiner Rechte und Ansprüche​.

Er zog gegen die beiden Kündigungen zog vor Gericht, um deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen und damit seine Ansprüche zu wahren.

Im Februar 2024 fällte das Landgericht Berlin bereits ein Teilurteil: Die ordentliche Kündigung zum 30. April 2023 wurde als rechtmäßig anerkannt. Das Verfahren über die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung wurde am 28.05.2024 fortgeführt.

Die Kontroverse um die außerordentliche Kündigung

Die Frage der außerordentlichen Kündigungist nun wesentlich spannender.

Hierbei handelte es sich um eine sog. „Verdachtskündigung“, für die regelmäßig bereits der begründete Verdacht ausreicht, Bobic könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben.

In der Verhandlung am Dienstag, den 28.05.2024, sagten u. a. Bobic und Axel Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im streitgegenständlichen Zeitraum Interimsgeschäftsführer der DFL, zu den Vorwürfen der Weitergabe geheimer Daten aus. Laut Hertha solle Bobic Hellmann geheime Unterlagen von Hertha zugetragen haben. Beide wiesen die Vorwürfe in ihren Aussagen zurück.

Das Landgericht Berlin entschied daraufhin durch Schlussurteil, dass die außerordentliche Kündigung vom 10. Februar 2023 unwirksam war.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für die Wirksamkeit der außerordentlichen Verdachtskündigung kein wichtiger Grund vorgelegen habe. Die Aussagen der Zeugen und auch die übrige Beweislage haben nicht einmal für die Annahme eines solchen Verdachts ausgereicht. Damit endete das Dienstverhältnis erst mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zum 30. April 2023.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Parteien legten zuvor vertraglich eine Abfindung in Höhe von 2,7 Millionen EUR fest. Damit schuldet Hertha BSC Fredi Bobic die noch ausstehenden Gehälter seit Erhalt der außerordentlichen Kündigung bis zum 30. April 2023 und die noch ausstehende Abfindungszahlung. Bobic klagte die Ansprüche in einem weiteren Verfahren ein.

Was bedeutet das für die Beteiligten?

Für Hertha BSC:

  • Berufung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hertha BSC hat die Möglichkeit, gegen das Urteil zur außerordentlichen Kündigung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils vor dem Kammergericht Berufung einzulegen. Sollte die Berufung Erfolg haben, könnte dies die rechtliche Situation zuungunsten von Bobic ändern.
  • Finanzielle Folgen: Das Urteil bedeutet für den ohnehin finanziell angeschlagenen Verein erhebliche – auch reputative – Belastungen.

Für Fredi Bobic:

  • Erwartungen: Sollte Hertha BSC nicht in Berufung gehen, so kann er sich erhebliche finanzielle Ansprüche erfolgreich einklagen.

Fazit

Der Fall Fredi Bobic vs. Hertha BSC ist ein Paradebeispiel für die Komplexität arbeitsrechtlicher Streitigkeiten auf höchster Managementebene. Diese Entscheidung wird nicht nur die Zukunft von Bobic beeinflussen, sondern auch erhebliche finanzielle und reputative Konsequenzen für Hertha BSC haben.

Bleiben Sie dran für weitere Updates zu diesem juristischen Krimi, der uns sicherlich noch einige interessante Wendungen bieten wird!