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Betriebsratsschulung – Webinar oder Präsenzschulung?

Dienstag, 20.02.2024

Eine Mitarbeitervertretung, wie z.B. ein Betriebsrat, darf selbst entscheiden, welche Fortbildungen sie für ihre Mitglieder auswählt. Das bedeutet, sie kann sich für eine Schulung vor Ort entscheiden, auch wenn es ein Online-Seminar mit dem gleichen Thema gibt. Das gilt selbst dann, wenn die Präsenzschulung teurer ist, weil zusätzliche Kosten für Übernachtung und Essen anfallen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil klargestellt.


In dem besprochenen Fall ging es um eine Fluggesellschaft, die eine Mitarbeitervertretung hat. Diese Vertretung hatte zwei Mitglieder zu einer mehrtägigen Schulung in Potsdam geschickt. Obwohl die Firma die Kosten für das Seminar selbst übernahm, wollte sie nicht für die zusätzlichen Kosten für Übernachtung und Verpflegung aufkommen. Sie argumentierte, dass es ein ähnliches Seminar auch online gebe.

Das BAG entschied jedoch, dass die Mitarbeitervertretung das Recht hat, selbst zu entscheiden, ob sie die Schulung online oder vor Ort durchführen möchte. Die höheren Kosten für eine Präsenzschulung sind dabei kein Grund, diese Entscheidung nicht zu respektieren. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidungen der vorherigen Instanzen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2024 – 7 ABR 8/23 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 – 8 TaBV 59/21 –