Innerhalb der Europäischen Union dürfen Arbeitgeber Job-Bewerber grundsätzlich nicht aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale wie beispielsweise Rasse, Geschlecht oder Religion benachteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, insbesondere für kirchliche Arbeitgeber. So dürfen Religionsgemeinschaften bei der Einstellung von Mitarbeitern unter gewissen Umständen eine bestimmte Religionszugehörigkeit voraussetzen. Diese Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers, die eine Abwägung zwischen der Autonomie der Kirchen und […]