Arbeitnehmer, denen betriebsbedingt gekündigt wird, können unter Umständen einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. In Betracht kommt dies, wenn die Kündigungsgründe nachträglich entfallen, die Stelle im Betrieb also wider Erwartend nicht entfällt. Dies setzt allerdings voraus, dass die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) Anwendung finden. Kleinbetriebe sind vom KSchG ausgenommen. Der Wiedereinstellungsanspruch steht Arbeitnehmern eines Kleinbetriebes somit gerade nicht zu. Dies hat […]


