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10 Tipps zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz

Donnerstag, 08.05.2014

gleichstellung

Auch Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gibt es Bereiche, die arbeitsrechtlich noch nicht „ausgefochten“ sind.

So gibt es nach wie vor Tarifverträge mit altersdiskriminierenden Klauseln, firmeninterne Beförderungstraditionen, die nicht im Sinne der Gleichbehandlung sind, oder eine verbreitete Einstellungspraxis, die unter anderem Mütter benachteiligt.

Selbst wenn die anfänglich befürchtete „Flutwelle“ von Verfahren und die „ausufernden Entschädigungsprozesse“ ausgeblieben sind, sind die mit dem AGG verbundenen Rechte und Pflichten sowohl auf Arbeitnehmer- wie auch auf Arbeitgeberseite nicht allen Beteiligten vertraut.

Hierzu sollen die folgenden 10 Tipps zum AGG beitragen.

Für die Beratung im individuellen Fall stehen Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht von Mayr Kanzlei für Arbeitsrecht jederzeit gerne zur Verfügung.