Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung darin zu sehen ist, wenn eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vorsieht. Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger bezieht seit der Vollendung seines 60. Lebensjahres eine gesetzliche Altersrente für Schwerbehinderte und eine Betriebsrente. Die Beklagte kürzte die Betriebsrente nach einer […]


