Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass es dem Verleiher untersagt ist, auf dem Arbeitszeitkonto eines Leiharbeitnehmers Arbeitszeiten nicht zu berücksichtigen, weil er den Leiharbeitnehmer zu anderen Zeiten nicht bei einem Entleiher einsetzen konnte. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers kann auch nicht vertraglich aufgehoben oder beschränkt werden. Die Arbeitnehmerin war als Sachbearbeiterin in verschiedenen Firmen tätig, Arbeitgeber […]