10 Tipps zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
§ 84 Abs. 2 SGB IX sieht vor, dass der Arbeitgeber bei einer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochenen oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters ein sogenanntes „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) durchzuführen hat. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeiters zu erhalten.