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Das Wichtigste zu Arbeitskampf, Streik und Aussperrung

Montag, 14.04.2014

Der Streik ist ein Grundrecht (Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das Streikrechtmäßige Mittel der Gewerkschaft zur Durchsetzung einer Tarifforderung. Somit sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie von einer Gewerkschaft getragen werden. Nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks sind wilde Streiks.
Da der genaue Ablauf eines Streiks und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht allen Beteiligten klar sind, erläutert der folgende Artikel die wichtigsten Aspekte des Streikrechts.