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Urlaubsantritt nach Krankheit

Montag, 06.01.2014

Immer wieder gibt es Probleme, wenn Arbeitnehmer vor einem geplanten Urlaub krank werden. Arbeitgeber verlangen dann häufig, dass die betroffenen Arbeitnehmer nach Ende der Krankheit wenigstens für einen Tag zur Arbeit kommen, bevor sie ihren geplanten Urlaub antreten. Das kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer auf Druck des Arbeitgebers seinen lang geplanten Urlaub verschieben, im schlimmsten Fall kostspielig umgebuchen oder verkürzen muss. Aber ist es überhaupt rechtens, dass ein Arbeitnehmer zwischen Krankheitsende und Urlaubsbeginn mindestens einen Tag arbeiten muss?

Klare Antwort: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die es verbietet, unmittelbar nach Krankheitsende in den Urlaub zu gehen, oder die vorschreibt, dass zwischen Krankheit und Urlaub eine bestimmte Zahl von Tagen gearbeitet werden muss.   Der Arbeitgeber darf, wie bei jedem anderen Urlaub auch, einen beantragten Urlaub unmittelbar nach Krankheit nur in den üblichen Ausnahmefällen verweigern, also bei dringenden betrieblichen Gründen oder zwingend entgegenstehenden Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer (Siehe § 7 Abs. 1 BurlG). Ob der Arbeitnehmer direkt vorher krank war oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.

Wenn der Urlaub schon genehmigt ist und der Arbeitnehmer erst danach bis zum letzten Tag vor dem Urlaub erkrankt, darf der genehmigte Urlaub überhaupt nicht, auch nicht aus den genannten Gründen, widerrufen werden.

Die Frage, ob man nach Krankheitsende mindestens einen Tag arbeiten müsse, kommt aber immer wieder mal auf, und in einigen Betrieben wird es tatsächlich auch so gehandhabt, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer irrtümlich glauben, dass es so sein müsse. Verweigert der Arbeitgeber einen beantragten oder gar genehmigten Urlaub im Irrglauben, er dürfe wegen vorangegangener Krankheit einen bis drei Tage Anwesenheit verlangen, so riskiert er, dass der betroffene Arbeitnehmer sich seinen Urlaub per gerichtlicher einstweiliger Verfügung erfolgreich erstreitet.