Jon Heinrich
Das Betriebsverfassungsgesetz ist mein Spezialgebiet. Entsprechend berate ich Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen in allen Fragen der Mitbestimmung und vertrete sie sowohl gerichtlich als auch vor der Einigungsstelle. Mein Ziel ist es dabei, konstruktive Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Ein Fokus meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt daneben in der Vertretung von Arbeitnehmern. Als Schwerpunkt hat sich die englischsprachige Beratung von Arbeitnehmern aus der Berliner Startup-Szene mit deren arbeitsrechtlichen Besonderheiten entwickelt.
Mein Wissen vermittle ich in verschiedenen Bildungseinrichtungen, für die ich insbesondere zu Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts als Referent und Seminarleiter tätig bin.
Ich bin seit 2005 Partner bei MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
Ich berate und schule auf Deutsch und auf Englisch.
Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, dem Verband deutscher ArbeitsrechtAnwälte (VdAA) , im Arbeitskreis Arbeitsrecht des Berliner Anwaltsvereins sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband.
Ausbildung
1992 - 1998 | Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Berlin |
1998 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Berlin |
2000 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Berlin |
2001 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2004 | Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Beruflicher Werdegang
2000 | Arbeitsrechtskanzlei in Prag, Tschechien |
2001-2002 | Rechtsanwälte KPMG Treuhand & Gördeler, Berlin |
2002-2004 | Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, Berlin |
seit 2004 | Partner bei MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht |