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Jon Heinrich

Das Betriebsverfassungsgesetz ist mein Spezialgebiet. Entsprechend berate ich Betriebsräte und andere Mitarbeitervertretungen in allen Fragen der Mitbestimmung und vertrete sie sowohl gerichtlich als auch vor der Einigungsstelle. Mein Ziel ist es dabei, konstruktive Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Ein Fokus meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt daneben in der Vertretung von Arbeitnehmern. Als Schwerpunkt hat sich die englischsprachige Beratung von Arbeitnehmern aus der Berliner Startup-Szene mit deren arbeitsrechtlichen Besonderheiten entwickelt.

Mein Wissen vermittle ich in verschiedenen Bildungseinrichtungen, für die ich insbesondere zu Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts als Referent und Seminarleiter tätig bin.

Ich bin seit 2005 Partner bei MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht

Ich berate und schule auf Deutsch und auf Englisch.

Mitgliedschaften

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, dem Verband deutscher ArbeitsrechtAnwälte (VdAA) , im Arbeitskreis Arbeitsrecht des Berliner Anwaltsvereins sowie im Deutschen Arbeitsgerichtsverband.

Ausbildung

1992 - 1998Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Berlin
1998Erstes Juristisches Staatsexamen, Berlin
2000Zweites Juristisches Staatsexamen, Berlin
2001Zulassung als Rechtsanwalt
2004Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Beruflicher Werdegang

2000Arbeitsrechtskanzlei in Prag, Tschechien
2001-2002Rechtsanwälte KPMG Treuhand & Gördeler, Berlin
2002-2004Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, Berlin
seit 2004Partner bei MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht

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