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Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Dienstag, 27.06.2023

Nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.6.2023 soll der Mindestlohn von derzeit 12 ab Januar 2024 auf EUR 12,41 und ab Januar 2025 weiter auf 12,82 Euro steigen.

Die Entscheidung bleibt erheblich hinter der Forderung der Gewerkschaften zurück, die eine  Erhöhung auf mindestens 13,50 Euro angestrebt hatten. Sie wurde mit der Mehrheit der Stimmen, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter:innen getroffen. Anders könne der vom Mindestlohngesetz geforderte Mindestschutz und ein Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher:innen nicht gewährleistet werden. Auch gegen die Begründung der Entscheidung stimmte die Arbeitnehmerseite, die Gewerkschaften gaben dazu eine eigene Stellungnahme ab. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nahmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro. Dies missachte die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Spätestens bis Ende 2024 müsse zudem die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen, so die Stellungnahme der Arbeitnehmerseite.

In der von der Mindestlohnkommission beschlossenen Begründung heißt es u. a.: „Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen weiterhin zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und seine negativen Folgen für die deutsche Wirtschaft dauern fort. Für das Gesamtjahr 2023 wird eine Stagnation des Wirtschaftswachstums erwartet. Für das Jahr 2024 gehen die aktuellen Prognosen von einer moderaten wirtschaftlichen Erholung aus. Die Inflation erreichte im Jahr 2022 mit einer Höhe von 6,9 Prozent einen historisch hohen Wert.
Durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.