Seit dem 18. August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll Benachteiligungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz verhindern oder beseitigen und Arbeitnehmer:innen sowohl im Bewerbungsprozess, als auch im laufenden Arbeitsverhältnis schützen. Kommt es dennoch zu einem Verstoß gegen das AGG, sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen oder eine Entschädigung in Form von Geld zu zahlen. Die Durchsetzung solcher […]


