Ab Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier im Wesentlichen abgeschafft und durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Mitarbeiter:innen müssen nun keinen gelben Zettel mehr vorlegen – stattdessen sind Arbeitgeber in der Pflicht, diese Daten proaktiv bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Stellt ein:e Ärzt:in künftig die Arbeitsunfähigkeit fest, muss er/sie die notwendigen Daten, die bisher auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu finden waren, […]