Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Arbeitgeber, wenn sie Arbeitnehmer zur häuslichen Pflege nach Deutschland entsenden. Deshalb kann der Mindestlohn für Arbeit in Deutschland nicht dadurch umgangen werden, dass im Arbeitsvertrag die Anwendung ausländischen Rechts vereinbart wird. Verträge werden häufig in der häuslichen Pflege eingesetzt, in der besonders viele Fachkräfte aus Osteuropa unterhalb des Mindestlohns arbeiten. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts […]