Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam, endet damit das Arbeitsverhältnis. Unter Umständen kann der Arbeitgeber aber dazu verpflichtet sein, das Arbeitsverhältnis mit dem Gekündigten wieder aufzunehmen. Unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer einen solchen Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung haben, erfahren Sie hier.