Wer im IT-Bereich beschäftigt ist, muss besondere Rücksicht auf den Schutz sensibler Daten nehmen. Auch das unerlaubte Verwenden persönlicher Kundendaten zum Aufdecken einer Sicherheitslücke ist ein schwerer Pflichtverstoß. Dieser rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung. So hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg am 15. Januar 2020 entschieden.