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Wirksame Kündigung wegen Reichsbürger-Ideologie?

Montag, 09.05.2022

Die Kündigung eines Angestellten im Polizeidienst, der im Internet über sein LinkedIn Profil Aussagen, die der Reichsbürgerideologie zuzuordnen sind, veröffentlichte, wurde vom Landesarbeitsgericht Hamburg für wirksam erklärt.

Das Arbeitsgericht Hamburg hielt die Kündigung noch für unwirksam, da dem Arbeitnehmer auch eine andere Tätigkeit hätte zugewiesen werden können, bei der seine verfassungsfeindliche Einstellung nicht relevant wäre. Das Landesarbeitsgericht sah die Angelegenheit glücklicherweise anders. Es befand, dass ein Angestellter im öffentlichen Dienst verfassungstreu sein müsse. Die Tätigkeit im Polizeidienst würde diese Notwendigkeit noch verschärfen.

Aus diesem Urteil lassen sich 2 Schlüsse ziehen: zum einen wird klargestellt, dass für die Tätigkeit im öffentlichen Dienst verfassungsfeindliche Einstellungen nicht hinnehmbar sind. Ob das Anhänger der Reichsbürgerideologie, Coronaleugner oder sonstige Verschwörungstheoretiker sind, spielt meines Erachtens keine Rolle. Es kommt allein auf die Verfassungstreue an.

Auf der anderen Seite zeigt das Urteil aber auch, dass für private Arbeitgeber höhere Hürden gelten. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die politischen Einstellungen mit der Tätigkeit zusammenhängen. Einen Versuch sich von solchen Mitarbeiter:innen zu trennen, sollte es aber auf jeden Fall wert sein.

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 22. April 2022 – 7 Sa 49/21