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Mythen & Irrtümer im Arbeitsecht: „Die Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam, wenn sie keine Begründung enthält“ – richtig oder falsch?

Donnerstag, 21.10.2021

Falsch!

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Kündigung zu begründen. Fehlt es im Kündigungsschreiben an einer Begründung, macht dies die Kündigung nicht unwirksam. Aus der Kündigung muss aber eindeutig hervorgehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will.

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitnehmers den Kündigungsgrund schriftlich mitzuteilen. Tut er dies nicht, macht auch das die Kündigung nicht unwirksam. Die Nichtangabe des Kündigungsgrundes kann aber zu einem Schadensersatzanspruch führen. Auch kann der Arbeitnehmer den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen.