Bei der geplanten Entlassung einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern müssen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anzeigepflichten nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beachten. In einem sehr formellen Verfahren muss der Arbeitgeber hierbei die Bundesagentur für Arbeit und den ggf. vorhandenen Betriebsrat über die geplanten Entlassungen informieren. Bereits mehrfach in jüngster Zeit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) eingehend mit den genauen Voraussetzungen […]