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Arbeitszeit im Homeoffice

Dienstag, 19.01.2021

Grundsätzlich gilt für die Arbeitszeit im Homeoffice nichts anderes als bei der Arbeit im Büro. Wenn die Arbeitszeit nicht schon vertraglich o.ä. auf die Wochentage verteilt ist, kann der Arbeitgeber die zeitliche Lage der Arbeitszeit festlegen. Es können also die gleichen täglichen Arbeitszeiten gelten wir im Büro, z.B. Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr einschließlich Mittagspause. Es können auch nur bestimmte Kernarbeitszeiten vorgegeben werden, so dass eine gute Zusammenarbeit sichergestellt wird.

Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob zuhause, im Büro oder unterwegs gearbeitet wird. Auch im Homeoffice darf bzw. muss deshalb grundsätzlich nur 8 Stunden am Tag gearbeitet werden. Die tägliche Arbeitszeit darf wie auch sonst auf maximal 10 Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreitet. Im Einzelfall können z.B. Tarifverträge Ausnahmen begründen.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Mitarbeiter Kenntnis von den maßgeblichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere den maximalen Arbeitszeiten haben. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit genau erfassen und diese Daten dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Eine solche Dokumentation der Arbeitszeiten sollte unbedingt Bestandteil einer Homeoffice oder Mobile-Office Vereinbarung sein.



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