Zum 1. August 2022 tritt eine Änderung des Nachweisgesetzes in Kraft. Danach treffen Arbeitgeber:innen wesentlich weitere Nachweispflichten als bisher. So müssen wesentliche Arbeitsbedingungen, aber auch Informationen über die Erhebung einer Kündigungsschutzklage, schriftlich festgehalten werden. Sinnvollerweise werden die zwingenden Angaben in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in deutsches Recht. Bisherige Nachweispflichten Das Nachweisgesetz will sicherstellen, dass […]