Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Änderungskündigung kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, Arbeitnehmer:innen als milderes Mittel eine Tätigkeit im Home-Office anzubieten. So das Arbeitsgericht Berlin. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer gegenüber der Klägerin ausgesprochenen Änderungskündigung. Änderungskündigung wegen Betriebsschließung Die Klägerin ist seit 1992 in der Berliner Niederlassung der mit Hauptsitz in Wuppertal ansässigen Beklagten beschäftigt. Die Beklagte beabsichtigte die Niederlassung […]


