Am 18. Oktober 2024 verabschiedete der Bundesrat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das die Digitalisierung von Arbeitsprozessen erleichtert. Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2025 in Kraft und hebt viele bisherige Hemmnisse für digitale Arbeitsverträge auf. So können Arbeitsverträge und Vertragsänderungen künftig in Textform abgeschlossen werden, was den bisherigen Zwang zur schriftlichen Unterzeichnung deutlich lockert. Hemmnisse nach bisheriger Rechtslage […]