Lorenz Mayr
Bevor ich MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin gründete, sammelte ich Erfahrungen und Spezialwissen unter anderem in Kanzleien in Birmingham/USA, Frankfurt am Main und Berlin, zuletzt als Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung einer Großkanzlei.
Mein Schwerpunkt ist die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften. Hierunter fallen insbesondere alle arbeitsrechtlichen Themen von Verbänden und Organisationen, aus dem NGO- und Nonprofit-Bereich.
Ich bin auf die Vertretung von Unternehmen im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes spezialisiert und versuche mit meinen Mandanten eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu ermöglichen.
Zudem berate ich Vorstände, Geschäftsführer und Partner bei der Ausgestaltung und Beendigung ihrer Anstellungsverhältnissen.
Beratung biete ich auf Deutsch und auf Englisch an.
Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV, der European Employment Lawyers Association (EELA) und der International Bar Association (IBA).
Ich bin zudem Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten, Vorständen und Gesellschafterversammlungen.
Ausbildung
1990 - 1994 | Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Frankfurt am Main |
1995 | Erstes Juristisches Staatsexamen, Frankfurt am Main |
1997 | Zweites Juristisches Staatsexamen, Frankfurt am Main |
1997 | Zulassung als Rechtsanwalt, Frankfurt am Main |
2000 | Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Beruflicher Werdegang
1994 - 1996 | Rechtsanwälte Wessing-Berenberg-Gossler-Zimmermann-Lange, Frankfurt a.M. |
1997 | Rechtsanwälte Lange, Simpson, Robinson & Somerville, Birmingham, USA |
1997 - 2000 | Rechtsanwälte Rossbach und Fischer, Frankfurt am Main |
2000 - 2003 | Rechtsanwälte KPMG Treuhand & Goerdeler (später Beiten Burkhardt); Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung Berlin |
2003 | Gründung MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht |