Jeder Betriebsrat ist nach § 43 BetrVG verpflichtet, einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung für die Arbeitnehmer des Betriebs abzuhalten. Hierzu kommen alle Arbeitnehmer in einem Raum zusammen, um vom Betriebsrat über aktuelle betriebliche Themen informiert zu werden und zu diskutieren. Sonderregelung gilt nicht mehr Bis zum 30. Juni 2021 war dies wegen der COVID 19-Pandemie aufgrund der Sonderregelung […]


