Das Aushändigen von Formularen an Arbeitnehmer:innen, die vom Arbeitgeber erstellt worden sind und innerbetriebliche Regelungen zum Umgang mit dem Corona-Virus enthalten, unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates, wenn dem Arbeitgeber bei der Umsetzung der Regelungen ein Handlungsspielraum verbleibt und nicht lediglich auf gesetzliche Pflichten verwiesen wird. Das entschied das Arbeitsgericht Köln. Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmungspflichtigkeit von Corona-Schutzmaßnahmen. Formular zur […]