Neues Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) Wer sich ein Tattoo stechen lässt und danach krank wird, hat in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil entschieden. Worum ging es? Eine Pflegehilfskraft ließ sich ein Tattoo auf dem Unterarm stechen. Kurz danach […]


