Die Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp ist heutzutage auch unter Arbeitskollegen alltäglich. Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, welche Nachrichten sie mit Kollegen über ihre Vorgesetzten austauschen. Verbreitet ein Arbeitnehmer über WhatsApp ehrverletzende und unwahre Gerüchte über seinen Vorgesetzten, kann ihn das den Arbeitsplatz kosten. So geschah es in einem Fall, der vom Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 14. März 2019 entschieden […]