Der Fall: Die Arbeitgeberin hatte einen Mitarbeiter dazu aufgefordert, eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen. Das verweigerte dieser und übersandte dem Betriebsarzt der Beklagten ein „Ärztliches Attest zur Maskenbefreiung“. Darin wurde die Befreiung von der Maskenpflicht so begründet: „Nach Anamnese und Untersuchung in meiner Praxis stelle ich hiermit fest: Der o. g. Patient ist wegen einer Grunderkrankung vom Tragen einer mechanischen Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen […]