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Dienstag, 12.04.2011

Aufweichung des Anschlussverbotes bei sachgrundlosen Befristungen Nach bisheriger Auslegung des § 14 Abs. 2 S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) war die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, die nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG grundsätzlich bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig ist, generell ausgeschlossen, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder […]