Wenn der Arbeitnehmer sich einen schweren Fehltritt erlaubt, möchte der Arbeitgeber ihn in vielen Fällen schnell loswerden. Meistens ist das aber nicht ohne eine vorherige Abmahnung möglich. So entschied auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21. Januar 2020. Der Arbeitnehmer hatte angeblich die Personalchefin und einen Kollegen bedroht. Laut LAG war die Kündigung mangels Abmahnung unwirksam.


