Das An- und Ablegen einer vorgeschriebenen Dienstuniform ist fremdnützig und damit als Arbeitszeit anzusehen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zwar freistellt, die Arbeitsbekleidung zu Hause anzulegen und auf dem Weg zur Arbeit zu tragen, er aber am Einsatzort selbst keine zumutbaren Umkleidemöglichkeiten bereitstellt. Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg: Das Anlegen der Polizeiuniform ist Arbeitszeit Der Weg zur Arbeit […]


