Die als Maskenbildnerin an einem Theater beschäftigte Klägerin hat gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages bis zum 31. August 2014 geklagt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die Klägerin überwiegend künstlerisch tätig ist. Auf das Arbeitsverhältnis findet außerdem ein Tarifvertrag (Normalvertrag Bühne) Anwendung. Dieser sieht vor, dass sich das Arbeitsverhältnis um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine Nichtverlängerungsanzeige erklärt wird. Diese Nichtverlängerungsanzeige […]