Sucht ein Arbeitgeber eine neue Lehrkraft für Mädchen-Sportkurse, so darf er sich in der Stellenausschreibung nicht ausschließlich auf weibliche Bewerber beziehen. In einer Stellenausschreibung sind nämlich grundsätzlich alle Geschlechter zu berücksichtigen. Den Sportunterricht für Mädchen müssen auch nicht zwingend Frauen leiten. Einem abgewiesenen männlichen Bewerber steht daher eine Entschädigung zu. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19.12.2019.


