Der BREXIT – ein Anlass über Europäisches Arbeitsrecht nachzudenken Das deutsche Arbeitsrecht gilt für ca. 31 Mio. Arbeitnehmer und natürlich einheitlich in allen Bundesländern. Diese einheitliche Anwendung unserer arbeitsrechtlichen Regelungen wird nicht in Frage gestellt. Sie hat sich bewährt und ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstverständlich. Warum ist das in Europa anders? Das europäische Arbeitsrecht wirkt sich bis zum Vollzug […]